Seit über 25 Jahren beraten und versorgen wir die uns angeschlossenen Firmen und Einrichtungen in den Bereichen Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.

Durch den Beitritt zu unserem Zentrum erfüllen unsere Mitglieder ihre Verpflichtungen nach den Arbeitssicherheitsgesetz und den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften BGV A7 (früher VBG 123) „Ärzte“ und BGV A6 (früher VBG 122) „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.
Ärzte, Ingenieure und Arzthelferinnen mit langjähriger Berufserfahrung betreuen derzeit weit mehr als 100 Firmen und Einrichtungen im niederrheinischen Raum.
Unser Bestreben: so viele Untersuchungen im Betrieb wie möglich – nur so wenige in unseren Räumen wie unbedingt notwendig.
Benötigen Sie für Ihre Arbeitnehmer Vorsorgeuntersuchungen nach bestimmten berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen? Dann brauchen Sie dafür besonders ermächtigte Ärzte.
Unsere Ärzte sind ermächtigt, Untersuchungen von „Asbest“ über „Bildschirmarbeitsplätze“ bis zu „Obstruktive Atemwegserkrankungen“ und „Schweißrauche“ durchzuführen.